Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP




Energieanlagen und Infrastruktur werden als technische und industrielle Objekte häufig unterschiedlich wahrgenommen und kontrovers diskutiert. Vor allem in der Phase der Planung und Neuerrichtung stoßen diverse Interessenlagen aufeinander.
Zeitgemäße Realisierung schließt einen transparenten, ernsthaften und formalisierten Prozeß mit Information der betroffenen Gruppen und eine Beteiligung an wichtigen Planungsschritten ein. Der Gesetzgeber hat dies für Großprojekte etwa im Rahmen der obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und darin verankerten öffentlichen Anhörungen und Möglichkeiten der Stellungnahme geregelt.
Durch die ESPOO- und Aarhus-Konventionen bestehen darüber hinaus auch internationale Instrumente, um grenzüberschreitend Öffentlichkeitsbeteiligung im Environmental Impact Assessment (EIA) zweistufig zu berücksichtigen, wenn nachteilige Effekte/Risiken durch das geplante Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können.
Auch bei verhältnismäßig kleinen Vorhaben wie der Errichtung einer Windkraftanlage oder eines PV-Modulfelds ist es zweckmäßig proaktive Öffentlichkeitsbeteiligung zuzulassen um die Projektakzeptanz zu erhöhen und Widerstände frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen.
Mitglieder des ARENUM-Teams verfügen über Erfahrungshintergrund in Mediationsverfahren und grenzüberschreitender UVP.
ARENUM beteiligt sich an der Methodenentwicklung der sozio-ökonomischen Begleitforschung (u.a. FONA Programm des BMBF) und der Praxisanwendung (WKA-Projekte in Südbrandenburg, Kleinwasserkraft in Brandenburg und Ostösterreich)
Ansprechpartner
Thematische Partner und Links
- Society for Risk Analysis Europe - SRA
- Espoo-Konvention zur grenzüberschreitenden UVP, deutsche Fassung BMU
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), BMU
- United Nations Economic Commission for Europe - UNECE, Espoo Convention (EN)
- United Nations Economic Commission for Europe - UNECE, Aarhus Convention (EN)




