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Öffentlichkeitsbeteiligung und UVP

Energieanlagen und Infrastruktur werden als technische und industrielle Objekte häufig unterschiedlich wahrgenommen und kontrovers diskutiert. Vor allem in der Phase der Planung und Neuerrichtung stoßen diverse Interessenlagen aufeinander.

Zeitgemäße Realisierung schließt einen transparenten, ernsthaften und formalisierten Prozeß mit Information der betroffenen Gruppen und eine Beteiligung an wichtigen Planungsschritten ein. Der Gesetzgeber hat dies für Großprojekte etwa im Rahmen der obligatorischen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und darin verankerten öffentlichen Anhörungen und Möglichkeiten der Stellungnahme geregelt.

Durch die ESPOO- und Aarhus-Konventionen bestehen darüber hinaus auch internationale Instrumente, um grenzüberschreitend Öffentlichkeitsbeteiligung im Environmental Impact Assessment (EIA) zweistufig zu berücksichtigen, wenn nachteilige Effekte/Risiken durch das geplante Vorhaben nicht ausgeschlossen werden können.

Auch bei verhältnismäßig kleinen Vorhaben wie der Errichtung einer Windkraftanlage oder eines PV-Modulfelds ist es zweckmäßig proaktive Öffentlichkeitsbeteiligung zuzulassen um die Projektakzeptanz zu erhöhen und Widerstände frühzeitig zu erkennen und zu entschärfen.
Mitglieder des ARENUM-Teams verfügen über Erfahrungshintergrund in Mediationsverfahren und grenzüberschreitender UVP.

ARENUM beteiligt sich an der Methodenentwicklung der sozio-ökonomischen Begleitforschung (u.a. FONA Programm des BMBF) und der Praxisanwendung (WKA-Projekte in Südbrandenburg, Kleinwasserkraft in Brandenburg und Ostösterreich)


Ansprechpartner

Marco Lanfredini


Thematische Partner und Links

 

 

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Sep 18, 2012

"Die Energiewende in Brandenburgs Gemeinden"

Fach-Veranstaltung am 04. und 05. Okt. 2012 in Glien

Sep 18, 2012

Arenum beteiligt sich an einer FuE-Kooperation zu integrierten Kleinwasserkraftwerken.

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Das EUROSAFE Forum 2012 zur Konvergenz technischer Praxis in nuklearer Sicherheit in Europa findet am 5. und 6. November in Brüssel statt.